entspannung

„Und dann möchte man manchmal einfach daliegen, nichts tun, den ganzen Stress vergessen und einfach die Seele baumeln lassen.“

Kein Problem, denn Du kannst Dir gerne eine kleine seelenAUSZEIT bei mir buchen.

Eine Stunde nur für Dich und Deine Bedürfnisse, einfach mal nur SEIN und für eine Stunde den Alltag vergessen.

Bei Klängen mit einer Schwingungsfrequenz von 432 Hz und sanften, energetischen Entspannungstechniken, kommst Du in den Genuss der Tiefenentspannung, die wie Balsam für Deinen Körper und Deine Seele wirken.

 


seelenAUSZEIT – ENERGETISCHE ENTSPANNUNG

° 1 Stunde NUR FÜR DICH
° live im Raum für Zeit

» 55 Euro 

direkt buchen

 

Wichtiger rechtlicher Hinweis gemäß Heilpraktikergesetz (§ 1 HeilprG) und entsprechender Rechtsprechung:
Meine Angebote beinhalten keinerlei Heilversprechen. Ich ersetze mit meinen Angeboten und Inhalten der Seite zu keiner Zeit einen Besuch bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten. Ebenso stelle ich auch keine Beratung im medizinischen oder psychologischen Sinne dar.
Wer Informationen aus dem hier Gesagten für sich anwendet, tut dies in eigener Verantwortung. Die Haftung der Betreiberin der Webseite wird ausgeschlossen.

Die auf dieser Website beschriebenen Angebote und Tätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf mediales und energetisches Arbeiten, welches keine Tätigkeit im Sinne der Heilkunde darstellt. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben. Meine Arbeit basiert auf der Förderung der Selbstwahrnehmung und der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ist als reine Ergänzung, nicht als Ersatz für eine medizinische oder heilkundliche Behandlung zu verstehen. Gemäß § 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz ist die Ausübung der Heilkunde ohne eine entsprechende Erlaubnis untersagt. Unter Heilkunde wird jede Tätigkeit verstanden, die darauf abzielt, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen festzustellen, zu heilen oder zu lindern. Die mediale und energetische Arbeit meiner Mandantin dient ausschließlich der Unterstützung des persönlichen Wohlbefindens und fällt nicht unter die Definition der Heilkunde, wie sie im Heilpraktikergesetz geregelt ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. März 2004 (Az.: 1 BvR 784/03) klargestellt, dass energetisches und geistiges Heilen grundsätzlich erlaubt ist, sofern keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben werden. Insbesondere hat das Gericht betont, dass solche Tätigkeiten auf das Vertrauen in die Selbstheilungskräfte des Menschen abzielen und nicht mit der Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers gleichzusetzen sind. Die hier angebotenen Leistungen sind keine medizinischen Behandlungen und ersetzen weder die Diagnose noch die Therapie durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten. Es wird ausdrücklich empfohlen, bei gesundheitlichen Beschwerden medizinische oder psychotherapeutische Fachkräfte zu konsultieren. Die hier beschriebenen Methoden dienen der persönlichen Weiterentwicklung und der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und stellen keinen Ersatz für schulmedizinische oder heilkundliche Verfahren dar.